Beweislast in Arzthaftungssachen - Grundlagen und Beispiele aus der Praxis. Karmasin, E. Bayerisches Ärzteblatt, 2006. Paper abstract bibtex Gutachterstelle bei der Bayerischen Landesärztekammer: Wie in einem Zivilprozess gilt auch für Arzthaftungssachen, dass derjenige, der einen Anspruch durchsetzen möchte, seine Voraussetzungen darzulegen und zu beweisen hat. Da dies im Arzthaftungsprozess sich oftmals als recht schwierig erweist, gelten einige besondere Regeln der Beweisführung, die das Bayerische Ärzteblatt in einer Serie, geschrieben von Ernst Karmasin, Vorsitzender Richter am Bayerischen Obersten Landesgericht a. D. und juristischer Vorsitzender der Gutachterstelle für Arzthaftungsfragen, publiziert. Im ersten Teil geht es zunächst um die Begriffsdefinition und Bestandsaufnahme.
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