OLG Hamm, Beschl. v. 14.01.2014, Az. 9 U 231/13 - Kein Schadensersatzanspruch gegen gerichtlich bestellten Sachverständigen wenn dessen Gutachten unverwertbar, aber nicht unrichtig ist. Kühnlein, D. January, 2014.
OLG Hamm, Beschl. v. 14.01.2014, Az. 9 U 231/13 - Kein Schadensersatzanspruch gegen gerichtlich bestellten Sachverständigen wenn dessen Gutachten unverwertbar, aber nicht unrichtig ist. [link]Paper  abstract   bibtex   
Das unverwertbare Gutachten ist kein unrichtiges Gutachten iSd § 839a BGB. Das allein wegen Befangenheit unverwertbare Gutachten begründet keine gesetzliche Schadensersatzpflicht des Sachverständigen. Darauf hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm mit Beschluss vom 14.01.2014 – 9 U 231/13 – hingewiesen. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall begehrte der Kläger
@misc{kuhnlein_olg_2014,
	address = {Hamm},
	title = {{OLG} {Hamm}, {Beschl}. v. 14.01.2014, {Az}. 9 {U} 231/13 - {Kein} {Schadensersatzanspruch} gegen gerichtlich bestellten {Sachverständigen} wenn dessen {Gutachten} unverwertbar, aber nicht unrichtig ist.},
	url = {http://www.haerlein.de/kein-schadensersatzanspruch-gegen-gerichtlich-bestellten/},
	abstract = {Das unverwertbare Gutachten ist kein unrichtiges Gutachten iSd § 839a BGB. Das allein wegen Befangenheit unverwertbare Gutachten begründet keine gesetzliche Schadensersatzpflicht des Sachverständigen. Darauf hat der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm mit Beschluss vom 14.01.2014 – 9 U 231/13 – hingewiesen. In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall begehrte der Kläger},
	language = {de},
	urldate = {2018-06-25},
	author = {Kühnlein, Daniela},
	month = jan,
	year = {2014},
}

Downloads: 0