Effektiver Schuldnerschutz und rechtssichere Verfahrensgestaltung bei der Kontenpfändung - rechtssystematische, rechtsvergleichende und rechtspolitische Analysen und Vorschläge, Gutachten. Kohte, W. 2004.
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Dem Konto des Schuldners kommt eine große Bedeutung zu, denn die Rechtsgeschäfte für die gewöhnliche Lebensführung werden regelmäßig mittels Lastschrift- und Einzugsermächtigung über das Konto abgewickelt. Die an die Pfändung von Kontoguthaben geknüpfte Sperrung des Kontos sowie die im weiteren drohende und oftmals ausgesprochene Kündigung der Geschäftsbeziehung durch das Geldinstitut hat für den Schuldner und seine Angehörigen schwerwiegende Folgen, die ihre Lebensgestaltung nachhaltig beeinträchtigen. Aus diesem Grund enthält die Kontenpfändung eine sichtbare Druckfunktion, weil der auf diese Weise drohende Verlust des Kontos Schuldner und ihre Familienangehörigen motivieren kann, Gläubigerforderungen weit über den rechtlich möglichen Zugriff hinaus entgegenzukommen. In einer wachsenden Zahl von Einzelfällen haben Gerichte daraus die Schlussfolgerung gezogen, dass sich eine solche Pfändung als sittenwidrige Härte darstellen kann. Die Problematik ist jedoch mit Hilfe des individualisierten Vollstreckungsschutzes nach § 765 a ZPO nicht hinreichend zu bewältigen, weil sich die Kontenpfändung inzwischen als eine massenhafte und formalisierte Zugriffsform etabliert hat. Im Jahr 1999 wurden allein an die Berliner Sparkasse 41.000 Kontenpfändungen zugestellt; im ersten Halbjahr des Jahres 2000 waren es bereits 23.000. In der Literatur wird daher der Kontenpfändung inzwischen ein größerer Umfang als der klassischen Entgeltpfändung zugeschrieben und wegen dieser Druckfunktion attestiert, dass sich die Kontenpfändung „häufig am Rande des Rechtsmissbrauchs“ bewege, so dass der Gesetzgeber hier „in besonderem Maße gefordert“ sei. Im Folgenden sollen daher zunächst die Struktur der Zwangsvollstreckung nachgezeichnet und die Möglichkeiten des Schuldners, sich des Zugriffs auf seine finanzielle Lebensgrundlage zu erwehren, aufgezeigt werden. In einem zweiten Kapitel werden Kritikpunkte an der jetzigen Rechtslage herausgearbeitet, bevor mit Hilfe der Rechtsvergleichung mögliche Regelungsalternativen entwickelt werden.

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