Tinnitus in der Privaten Unfallversicherung - Organischer Schaden oder „rein psychische Reaktion“?. Michel, O. NeuroTransmitter, February, 2011.
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Tinnitus galt viele Jahre als „psychische Reaktion“, für die in der Privaten Unfallversicherung kein Versicherungsschutz bestand. Das ist seit einigen Jahren anders: Nach einem Spruch des Bundesgerichtshofes hat die Versicherung zu leisten, wenn ein Organschaden als Ursache des Tinnitus nachweisbar ist.

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