Whistleblowing als außerordentlicher Kündigungsgrund? - Zugleich Anmerkung zu EGMR, Urt. v. 21.7.2011 – 28274/08 (Heinisch v. BRD). Momsen, C., Grützner, T., & Oonk, A. Zeitschrift für das Juristische Studium, 8-9(2011):754–760, 2011. Paper abstract bibtex Durch seine jüngste Entscheidung hat der EGMR (Urt. v. 21.7.2011 – 28274/ 08 [„Heinisch v. BRD] = ECHR 115 [2011]) die Rechtsposition von sog. „Whistleblowern“ deutlich gestärkt. Denn der EGMR erklärte in dieser Entscheidung die Kündigung eines Arbeitgebers gegenüber einer Mitarbeiterin wegen Whistleblowings1 für unwirksam. Das in Form einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber erfolgte Whistleblowing der Mitarbeiterin sei von der Freiheit der Meinungsäußerung nach Art. 10 EMRK geschützt; eine Kündigung auf dieser Grundlage sei wegen Verstoßes gegen dieses Menschenrecht unzulässig. Die Ausführungen des EGMR werden die Entscheidung von Arbeitnehmern zum Whistleblowing erleichtern. Sie liegt damit geradezu im Trend eines erstarkenden Compliance-Bewusstseins von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Ungeachtet dessen wirft die Entscheidung verschiedene Fragen auf. Bei diesen Fragen geht es unter anderem um den mit der Entscheidung des EGMR verbundenen Eingriff in die (Vertrags-)Freiheit des Arbeitgebers, darum, ob sich aus der arbeitsrechtlichen Rücksichtnahmepflicht inhaltliche Grenzen oder Vorgaben für das Whistleblowing durch Arbeitnehmer ergeben, aber auch darum, wie Compliancemaßnahmen in Unternehmen effektiv und praktikabel umgesetzt werden können.
@article{momsen_whistleblowing_2011,
title = {Whistleblowing als außerordentlicher {Kündigungsgrund}? - {Zugleich} {Anmerkung} zu {EGMR}, {Urt}. v. 21.7.2011 – 28274/08 ({Heinisch} v. {BRD})},
volume = {8-9},
url = {http://www.zis-online.com/dat/artikel/2011_8-9_609.pdf},
abstract = {Durch seine jüngste Entscheidung hat der EGMR (Urt. v. 21.7.2011 – 28274/ 08 [„Heinisch v. BRD] = ECHR 115
[2011]) die Rechtsposition von sog. „Whistleblowern“ deutlich
gestärkt. Denn der EGMR erklärte in dieser Entscheidung
die Kündigung eines Arbeitgebers gegenüber einer
Mitarbeiterin wegen Whistleblowings1 für unwirksam. Das in Form einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber erfolgte
Whistleblowing der Mitarbeiterin sei von der Freiheit der Meinungsäußerung nach Art. 10 EMRK geschützt; eine Kündigung auf dieser Grundlage sei wegen Verstoßes gegen
dieses Menschenrecht unzulässig. Die Ausführungen des EGMR werden die Entscheidung von Arbeitnehmern zum Whistleblowing erleichtern. Sie liegt damit geradezu im Trend eines erstarkenden Compliance-Bewusstseins von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Ungeachtet dessen wirft die Entscheidung verschiedene Fragen auf. Bei diesen Fragen geht es unter anderem um den mit der Entscheidung des EGMR verbundenen Eingriff in die (Vertrags-)Freiheit des
Arbeitgebers, darum, ob sich aus der arbeitsrechtlichen
Rücksichtnahmepflicht inhaltliche Grenzen oder Vorgaben für das Whistleblowing durch Arbeitnehmer ergeben, aber
auch darum, wie Compliancemaßnahmen in Unternehmen effektiv und praktikabel umgesetzt werden können.},
number = {2011},
journal = {Zeitschrift für das Juristische Studium},
author = {Momsen, Carsten and Grützner, Thomas and Oonk, Andreas},
year = {2011},
pages = {754--760},
}
Downloads: 0
{"_id":"q5YpbDy6Rk6LeztJn","bibbaseid":"momsen-grtzner-oonk-whistleblowingalsauerordentlicherkndigungsgrundzugleichanmerkungzuegmrurtv21720112827408heinischvbrd-2011","downloads":0,"creationDate":"2018-12-28T01:52:23.036Z","title":"Whistleblowing als außerordentlicher Kündigungsgrund? - Zugleich Anmerkung zu EGMR, Urt. v. 21.7.2011 – 28274/08 (Heinisch v. BRD)","author_short":["Momsen, C.","Grützner, T.","Oonk, A."],"year":2011,"bibtype":"article","biburl":"http://bibbase.org/zotero/Sekundant","bibdata":{"bibtype":"article","type":"article","title":"Whistleblowing als außerordentlicher Kündigungsgrund? - Zugleich Anmerkung zu EGMR, Urt. v. 21.7.2011 – 28274/08 (Heinisch v. BRD)","volume":"8-9","url":"http://www.zis-online.com/dat/artikel/2011_8-9_609.pdf","abstract":"Durch seine jüngste Entscheidung hat der EGMR (Urt. v. 21.7.2011 – 28274/ 08 [„Heinisch v. BRD] = ECHR 115 [2011]) die Rechtsposition von sog. „Whistleblowern“ deutlich gestärkt. Denn der EGMR erklärte in dieser Entscheidung die Kündigung eines Arbeitgebers gegenüber einer Mitarbeiterin wegen Whistleblowings1 für unwirksam. Das in Form einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber erfolgte Whistleblowing der Mitarbeiterin sei von der Freiheit der Meinungsäußerung nach Art. 10 EMRK geschützt; eine Kündigung auf dieser Grundlage sei wegen Verstoßes gegen dieses Menschenrecht unzulässig. Die Ausführungen des EGMR werden die Entscheidung von Arbeitnehmern zum Whistleblowing erleichtern. Sie liegt damit geradezu im Trend eines erstarkenden Compliance-Bewusstseins von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Ungeachtet dessen wirft die Entscheidung verschiedene Fragen auf. Bei diesen Fragen geht es unter anderem um den mit der Entscheidung des EGMR verbundenen Eingriff in die (Vertrags-)Freiheit des Arbeitgebers, darum, ob sich aus der arbeitsrechtlichen Rücksichtnahmepflicht inhaltliche Grenzen oder Vorgaben für das Whistleblowing durch Arbeitnehmer ergeben, aber auch darum, wie Compliancemaßnahmen in Unternehmen effektiv und praktikabel umgesetzt werden können.","number":"2011","journal":"Zeitschrift für das Juristische Studium","author":[{"propositions":[],"lastnames":["Momsen"],"firstnames":["Carsten"],"suffixes":[]},{"propositions":[],"lastnames":["Grützner"],"firstnames":["Thomas"],"suffixes":[]},{"propositions":[],"lastnames":["Oonk"],"firstnames":["Andreas"],"suffixes":[]}],"year":"2011","pages":"754–760","bibtex":"@article{momsen_whistleblowing_2011,\n\ttitle = {Whistleblowing als außerordentlicher {Kündigungsgrund}? - {Zugleich} {Anmerkung} zu {EGMR}, {Urt}. v. 21.7.2011 – 28274/08 ({Heinisch} v. {BRD})},\n\tvolume = {8-9},\n\turl = {http://www.zis-online.com/dat/artikel/2011_8-9_609.pdf},\n\tabstract = {Durch seine jüngste Entscheidung hat der EGMR (Urt. v. 21.7.2011 – 28274/ 08 [„Heinisch v. BRD] = ECHR 115\n[2011]) die Rechtsposition von sog. „Whistleblowern“ deutlich\ngestärkt. Denn der EGMR erklärte in dieser Entscheidung\ndie Kündigung eines Arbeitgebers gegenüber einer\nMitarbeiterin wegen Whistleblowings1 für unwirksam. Das in Form einer Strafanzeige gegen den Arbeitgeber erfolgte\nWhistleblowing der Mitarbeiterin sei von der Freiheit der Meinungsäußerung nach Art. 10 EMRK geschützt; eine Kündigung auf dieser Grundlage sei wegen Verstoßes gegen\ndieses Menschenrecht unzulässig. Die Ausführungen des EGMR werden die Entscheidung von Arbeitnehmern zum Whistleblowing erleichtern. Sie liegt damit geradezu im Trend eines erstarkenden Compliance-Bewusstseins von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Ungeachtet dessen wirft die Entscheidung verschiedene Fragen auf. Bei diesen Fragen geht es unter anderem um den mit der Entscheidung des EGMR verbundenen Eingriff in die (Vertrags-)Freiheit des\nArbeitgebers, darum, ob sich aus der arbeitsrechtlichen\nRücksichtnahmepflicht inhaltliche Grenzen oder Vorgaben für das Whistleblowing durch Arbeitnehmer ergeben, aber\nauch darum, wie Compliancemaßnahmen in Unternehmen effektiv und praktikabel umgesetzt werden können.},\n\tnumber = {2011},\n\tjournal = {Zeitschrift für das Juristische Studium},\n\tauthor = {Momsen, Carsten and Grützner, Thomas and Oonk, Andreas},\n\tyear = {2011},\n\tpages = {754--760},\n}\n\n","author_short":["Momsen, C.","Grützner, T.","Oonk, A."],"key":"momsen_whistleblowing_2011","id":"momsen_whistleblowing_2011","bibbaseid":"momsen-grtzner-oonk-whistleblowingalsauerordentlicherkndigungsgrundzugleichanmerkungzuegmrurtv21720112827408heinischvbrd-2011","role":"author","urls":{"Paper":"http://www.zis-online.com/dat/artikel/2011_8-9_609.pdf"},"metadata":{"authorlinks":{}},"downloads":0},"search_terms":["whistleblowing","als","erordentlicher","ndigungsgrund","zugleich","anmerkung","egmr","urt","2011","28274","heinisch","brd","momsen","grützner","oonk"],"keywords":[],"authorIDs":[],"dataSources":["pJ2gDcSFLrXk7eZwY","WpqJrRBQhNoHTa7v8","rgxjh7y5qmCqrrSPp","aD7o6ekSFi4Fwshm4","K3DXafbragRukXaf8","g9mKZJte5ye3gGfmC","LrpvndgpLMvYHiP2k","nHGD2MqFoyeGcZWi2","wRdPXZ3j9YtBpr3Ay","mvF3Tq4BuwZFZeLBE","2FjG4taAc7GQ27CQQ","8b2QPBHJQzKw74rqp"]}