Aufklärung und Einwilligung bei ärztlichen Eingriffen. Parzeller, M., Wenk, M., Zedler, B., & Rothschild, M. Deutsches Ärzteblatt, 2007.
Aufklärung und Einwilligung bei ärztlichen Eingriffen [pdf]Paper  abstract   bibtex   
Einleitung: Ärztliche Heileingriffe und Aufklärung sowie Patienteneinwilligung umfassen zahlreiche rechtliche, medizinische und medizinethische Aspekte. Methoden: Schwerpunkt der nachfolgenden Darstellung ist die juristische Wertung basierend auf höchstrichterlicher Rechtsprechung, medizinrechtlicher Literatur und Verdeutlichung anhand verschiedener Beispiele aus der Rechtspraxis der letzten Jahre. Ergebnisse: Jeder ärztliche Heileingriff erfüllt nach der aktuellen Rechtssprechung den Tatbestand der Körperverletzung. Zu den Heileingriffen zählen nicht nur therapeutische, sondern auch diagnostische Maßnahmen. Bei der Aufklärung sind die Wahrung des Selbstbestimmungsrechtes, der Autonomie und der Entscheidungsfreiheit des Patienten zu berücksichtigen. Sie haben einen eindeutigen Vorrang vor der medizinischen Auffassung des Arztes. Die Aufklärung des Patienten muss immer durch einen Arzt erfolgen. Es ist unzureichend, diese durch nichtärztliches Personal durchführen zu lassen. Dtsch Arztebl 2007; 104(9): A 576–86. Schlüsselwörter: Patientenautonomie, ärztlicher Heileingriff, Körperverletzung, Aufklärung, Einwilligung

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