Aufklärung und Einwilligung des Patienten - Nach Maßgaben aktueller höchstrichterlicher und oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung. Parzeller, M., Wenk, M., Zedler, B., & Rothschild, M. In volume 29 a, 2009. Ärzteblatt.
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Dieser Beitrag wurde von der Nordrheinischen Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung zertifiziert. Die Fortbildungspunkte können mithilfe der Einheitlichen Fortbildungsnummer (EFN) verwaltet werden. Unter cme.aerzteblatt.de muss der Teilnehmer die EFN in der Rubrik „Meine Daten“ in das entsprechende Feld eingeben und die Einverständniserklärung aktivieren. Erst ab diesem Zeitpunkt werden die cme-Punkte elektronisch übermittelt. Die 15-stellige EFN steht auf dem Fortbildungsausweis. Einsendungen, die per Brief oder Fax erfolgen, können nicht berücksichtigt werden. Einsendeschluss ist der 15. Juni 2009

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