Chefärzte als Sachverständige: Darf die Erstellung eines Gutachtens delegiert werden?. Peters, S. February, 2014.
Chefärzte als Sachverständige: Darf die Erstellung eines Gutachtens delegiert werden? [link]Paper  abstract   bibtex   
Grundsätzlich ist der Sachverständige gemäß § 407a Abs. 2 Satz 1 Zivilprozessordnung (ZPO) nicht befugt, den vom Gericht erteilten Auftrag auf einen anderen Arzt zu übertragen. Allerdings ist es gemäß § 407a Abs. 2 Satz 2 ZPO ausdrücklich gestattet, sich zur Erledigung des Gutachtenauftrags anderer Personen zu bedienen. Tun er dies, ist er gesetzlich verpflichtet, die Gehilfen namentlich zu nennen und den Umfang der Tätigkeit anzugeben, sofern es sich nicht um Hilfsdienste von untergeordneter Bedeutung handelt.
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	title = {Chefärzte als {Sachverständige}: {Darf} die {Erstellung} eines {Gutachtens} delegiert werden?},
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	urldate = {2018-01-21},
	journal = {IWW Leserforum},
	author = {Peters, Stephan},
	month = feb,
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	keywords = {Delegation, Gutachten, Sachverständiger, persönliche Erstattung, persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung},
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