§ 411 a ZPO und seine Auswirkungen auf den Personenschadenprozess. Rath, M. & Küppersbusch, G. Technical Report Anwaltskanzlei BLD, September, 2005.
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Am 01.09.2004 ist das Erste Justizmodernisierungsgesetz (JuMoG) mit seinen wesentlichen Regelungen in Kraft getreten. Das Reformgesetz greift mit einem Bündel von Maßnahmen in die bisherigen Strukturen des Zivil- und Strafprozessrechts ein, mit dem Ziel, „Gerichtsverfahren zu vereinfachen, effektiver und flexibler zu gestalten“. Im Personenschadenprozess bleibt das Augenmerk auf § 411 a ZPO zu richten, der neue Beweisregeln einführt, die die Verwertbarkeit von Gutachten aus anderen Verfahren ermöglichen. Die Auswirkungen des § 411 a ZPO auf den Personenschadenprozess sollen im folgenden Beitrag am Beispiel des Arzthaftungs- und Kraftschadenprozesses aufgezeigt werden.

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