Qualitätsmerkmale in der familienrechtspsychologischen Begutachtung. Salewski, C. & Stürmer, S. Technical Report Institut für Psychologie FernUniversität in Hagen, 2014. Paper abstract bibtex Untersuchungsbericht Justizforschungsprojekt Qualitätsstandards in der familienrechtspsychologischen Begutachtung Unterstützung: Justizministerium des Landes NRW, OLG Hamm Projektleitung: Prof. Dr. Christel Salewski, Prof. Dr. Stefan Stürmer Das Projekt Jährlich werden viele Tausend psychologische Gutachten von Gerichten in Auftrag gegeben, um bei strittigen Scheidungs- und Trennungsfällen die richterlichen Entscheidungen über die weitere Lebensgestaltung der beteiligten Kinder zu unterstützen. Die Ergebnisse der psychologischen Sachverständigen haben häufig ein großes Gewicht im Verlauf von familienrechtlichen Verfahren; entsprechend hoch sollten die Qualitätsmaßstäbe sein, die an diese Gutachten angelegt werden können. Das übergeordnete Ziel einer ersten Studie bestand darin, an einer repräsentativen Stichprobe festzustellen, ob und inwieweit familienrechtspsychologische Gutachten wissenschaftlich formulierten Mindestanforderungen genügen. Zu diesem Zweck wurden alle 116 Gutachten ausgewertet, die an vier Amtsgerichten im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm in den Jahren 2010 und 2011 in Auftrag gegeben wurden: Nur eine Minderheit erfüllte fachliche Qualitätsstandards ( Zum Untersuchungsbericht http://www.fernuni-hagen.de/psychologie/qpfg/pdf/Untersuchungsbericht1_FPRGutachten_2014.pdf). Ziel ist es, aus den Ergebnissen ein Pilotprojekt zu entwickeln, in dem eine systematische wissenschaftliche Entwicklung, Implementierung und Evaluation von qualitätssichernden Maßnahmen erfolgt.
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Jährlich werden viele Tausend psychologische Gutachten von Gerichten in Auftrag gegeben, um bei strittigen Scheidungs- und Trennungsfällen die richterlichen Entscheidungen über die weitere Lebensgestaltung der beteiligten Kinder zu unterstützen. Die Ergebnisse der psychologischen Sachverständigen haben häufig ein großes Gewicht im Verlauf von familienrechtlichen Verfahren; entsprechend hoch sollten die Qualitätsmaßstäbe sein, die an diese Gutachten angelegt werden können. Das übergeordnete Ziel einer ersten Studie bestand darin, an einer repräsentativen Stichprobe festzustellen, ob und inwieweit familienrechtspsychologische Gutachten wissenschaftlich formulierten Mindestanforderungen genügen. Zu diesem Zweck wurden alle 116 Gutachten ausgewertet, die an vier Amtsgerichten im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm in den Jahren 2010 und 2011 in Auftrag gegeben wurden: Nur eine Minderheit erfüllte fachliche Qualitätsstandards ( Zum Untersuchungsbericht http://www.fernuni-hagen.de/psychologie/qpfg/pdf/Untersuchungsbericht1\_FPRGutachten\_2014.pdf). Ziel ist es, aus den Ergebnissen ein Pilotprojekt zu entwickeln, in dem eine systematische wissenschaftliche Entwicklung, Implementierung und Evaluation von qualitätssichernden Maßnahmen erfolgt.},
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