Rechtsbehelfe des Einzelnen bei den höchsten gerichtlichen Instanzen: eine Perspektive der Rechtsvergleichung. Schöndorf-Haubold, B. Technical Report Wissenschaftlicher Dienst des Europäischen Parlaments, Brüssel, 2017. © Europäische Union, 2017
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Diese Studie ist Teil eines umfassenderen Projekts, das zum Ziel hat, im Wege der Rechtsvergleichung die Rechtsbehelfe von Einzelpersonen bei den höchsten gerichtlichen Instanzen der verschiedenen Staaten sowie bei bestimmten internationalen Gerichten zu analysieren. Ziel dieser Studie ist es, die verschiedenen Rechtsbehelfe zu untersuchen, die Einzelpersonen im deutschen Recht zur Verfügung stehen und insbesondere beim Verfassungsgericht dieses Landes. Hierfür werden nach einer allgemeinen Einführung, die den geschichtlichen Rahmen aufzeigt, die verschiedenen Arten der Einzelpersonen zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe sowohl auf der Verwaltungsebene als auch auf der gerichtlichen Ebene untersucht. Danach folgt eine Prüfung der Bestimmungen, die als Referenznormen für den Schutz von Einzelpersonen benutzt werden, sowie der Rechtsprechung der Verfassungsgerichtsbarkeit im Bereich des wirksamen Rechtsschutzes. Schließlich wurden einige Schlussfolgerungen zur Bilanz der Situation gezogen, die einige Verbesserungsvorschläge enthalten. Auf der Grundlage der verfassungsrechtlichen Garantie effektiven Rechtsschutzes ist das deutsche Rechtsschutzsystem auf den Schutz individueller subjektiver Rechte ausgerichtet. Die Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht bildet den Schlusspunkt dieses Rechtsschutzes. Sie steht jeder Person mit der Behauptung offen, durch die öffentliche Gewalt in einem ihrer Grundrechte verletzt zu sein. Zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Gerichts auch und gerade als Bürgergericht wird der grundsätzlich weite Zugang durch eine Reihe zusätzlicher Voraussetzungen beschränkt.

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