Der befangene Richter. Schwerd, U. August, 2014.
Der befangene Richter [link]Paper  abstract   bibtex   
Die Besorgnis der Befangenheit eines Richters im Zivilprozess ist gem. § 42 Abs. 1 ZPO einer der Gründe, die eine Ablehnung des entsprechenden Richters rechtfertigen können. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob eine Befangenheit des Richters aus persönlichen oder sachlichen Gründen tatsächlich besteht. Für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ist vielmehr bedeutend, ob für einen vernünftig denkenden Menschen Zweifel an der Objektivität des Richters begründet sind.
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	title = {Der befangene {Richter}},
	url = {https://www.schwerd.info/zivilrecht/der-befangene-richter/694/},
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vernünftig denkenden Menschen Zweifel an der Objektivität des Richters begründet sind.},
	author = {Schwerd, Udo},
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	year = {2014},
	keywords = {Ablehnung, Ablehnungsgesuch, Befangenheit, Begründetheit, Besorgnis der Befangenheit, Endergebnis, Glaubhaftmachung, Interessenwahrnehmung, Recht auf gesetzlichen Richter, Richter, Verstoß gegen das Gebot der Fairness und Gleichbehandlung, Verstoß gegen das Willkürverbot, Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör, Vorfestlegung, Vorwegnahme der Beweisaufnahme, Willkür, willkürliche Benachteiligung},
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