Ausufernd und fehlplatziert: Der Tatbestand der Datenhehlerei (§ 202d StGB) im System des strafrechtlichen Daten- und Informationsschutzes. Singelnstein, T. Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik, 2016.
Ausufernd und fehlplatziert: Der Tatbestand der Datenhehlerei (§ 202d StGB) im System des strafrechtlichen Daten- und Informationsschutzes [pdf]Paper  abstract   bibtex   
Am 18. Dezember 2015 ist mit dem § 202d StGB der Tatbestand der Datenhehlerei in Kraft getreten.1 Damit schlägt der Gesetzgeber ein weiteres Kapitel in der Geschichte des strafrechtlichen Schutzes von Daten und Informationen auf – ohne diesen Bereich jedoch systematisch überzeugend in den Griff zu bekommen. Dieser Beitrag darüber sei der ZIS, ihren Herausgebern und der Redaktion mit den besten Glückwünschen zum 10jährigen Jubiläum gewidmet!

Downloads: 0