SGB V § 75 Inhalt und Umfang der Sicherstellung / 2.2.1.3 Persönliche Daten und zumutbare Entfernung zum Facharzt. Sommer Technical Report Haufe.de News und Fachwissen, June, 2016.
SGB V § 75 Inhalt und Umfang der Sicherstellung / 2.2.1.3 Persönliche Daten und zumutbare Entfernung zum Facharzt [link]Paper  abstract   bibtex   
Die Bekanntgabe der persönlichen Daten des Versicherten ist erforderlich, weil die Entfernung zum Leistungserbringer für den Versicherten nach Abs. 1a Satz 5 zumutbar sein muss und weil bereits bei der Terminvermittlung berücksichtigt werden sollte, welche Leistungen i. d. R. von rüstigen ...
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