Ausgang strafrechtlicher Ermittlungsverfahren gegen Ärzte wegen Verdachts eines Behandlungsfehlers. Vennedey, C. H. Ph.D. Thesis, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn, Bonn, 2007. Paper abstract bibtex Einleitung Das Datenmaterial bezüglich medizinischer Behandlungs- und Pflegefehler, sowie strafrechtlicher Ermittlungsverfahren gegen Mediziner und Pflegepersonal ist lückenhaft (Hansis und Hansis, 2001; Hansis und Hart, 2001; Krumpaszky et al., 1997). Ebenso lückenhaft ist die Datenlage zur Häufigkeit strafrechtlicher Ermittlungsverfahren bzw. zivilrechtlicher Ansprüche gegen Ärzte wegen Verdachts eines Behandlungsfehlers. Ulsenheimer geht von etwa 10000 Schadenersatz- und Schmerzensgeldklagen und rund 3000 staatsanwaltschaftlichen „Kunstfehler“-Verfahren pro Jahr aus (Ulsenheimer, 1998). Eine andere Hochrechnung rechnet mit 20 bis 30 Ermittlungsverfahren pro 1000 Ärzte und damit bundesweit 5000 bis 8500 Ermittlungsverfahren pro Jahr (Krumpaszky et al., 1997). Nach einer Schätzung des Robert Koch-Institutes ist bei insgesamt steigender Tendenz von jährlich rund 40000 Behandlungsfehlervorwürfen und 12000 nachgewiesenen Behandlungsfehlern auszugehen (Hansis und Hart, 2001). Strafverfahren sollen dabei numerisch kaum ins Gewicht fallen. Entsprechend wenige Daten finden sich zum Verfahrensausgang nach strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen Ärzte. Nach Schätzung von Ulsenheimer liegt die Zahl rechtskräftiger Strafurteile gegen Ärzte wegen eines berufsspezifischen Fehlverhaltens nur bei etwa 5% der Ermittlungsverfahren (Ulsenheimer, 1987). Den Ausgang zivilrechtlicher Verfahren von Arzthaftungsprozessen hat bislang vor allem Seehafer empirisch analysiert (Seehafer, 1989). Danach gehen 46% aller rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren (Urteile und Vergleiche) zu Gunsten des Klägers/Patienten aus. Dem gegenüber ist der Verfahrensausgang der bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen anhängigen Fälle fortlaufend dokumentiert. In gut einem Drittel der Fälle werden Vorwürfe der Patienten bestätigt (Eissler, 2005; Neu, 2001; Scheppokat und Held, 2002). Eine systematische Auswertung von Behandlungsfehlervorwürfen bzw. Medizinschadensfällen mit letalem Ausgang wurde im Fach Rechtsmedizin in Ansätzen verfolgt (Althoff und Solbach, 1984; Hartmann und Seeger, 1984; Holzer, 1973; Lignitz und Mattig, 1989; Mallach et al., 1993; Mattern und Kohnle, 1983; Metter und Greilich-Rahbari, 1990; Pluisch, 1990; Pribilla, 1988).
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Ulsenheimer geht von etwa 10000 Schadenersatz- und Schmerzensgeldklagen und rund 3000 staatsanwaltschaftlichen „Kunstfehler“-Verfahren pro Jahr aus (Ulsenheimer, 1998). Eine andere Hochrechnung rechnet mit 20 bis 30 Ermittlungsverfahren pro 1000 Ärzte und damit bundesweit 5000 bis 8500 Ermittlungsverfahren pro Jahr (Krumpaszky et al., 1997). Nach einer Schätzung des Robert Koch-Institutes ist bei insgesamt steigender Tendenz von jährlich rund 40000 Behandlungsfehlervorwürfen und 12000 nachgewiesenen Behandlungsfehlern auszugehen (Hansis und Hart, 2001). Strafverfahren sollen dabei numerisch kaum ins Gewicht fallen. Entsprechend wenige Daten finden sich zum Verfahrensausgang nach strafrechtlichen Ermittlungsverfahren
gegen Ärzte. Nach Schätzung von Ulsenheimer liegt die Zahl rechtskräftiger Strafurteile gegen Ärzte wegen eines berufsspezifischen Fehlverhaltens nur bei etwa 5\% der Ermittlungsverfahren (Ulsenheimer, 1987).
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Nach Schätzung von Ulsenheimer liegt die Zahl rechtskräftiger Strafurteile gegen Ärzte wegen eines berufsspezifischen Fehlverhaltens nur bei etwa 5% der Ermittlungsverfahren (Ulsenheimer, 1987). Den Ausgang zivilrechtlicher Verfahren von Arzthaftungsprozessen hat bislang vor allem Seehafer empirisch analysiert (Seehafer, 1989). Danach gehen 46% aller rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren (Urteile und Vergleiche) zu Gunsten des Klägers/Patienten aus. Dem gegenüber ist der Verfahrensausgang der bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen anhängigen Fälle fortlaufend dokumentiert. In gut einem Drittel der Fälle werden Vorwürfe der Patienten bestätigt (Eissler, 2005; Neu, 2001; Scheppokat und Held, 2002). Eine systematische Auswertung von Behandlungsfehlervorwürfen bzw. 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