Grundlagen der Begutachtung von Arbeitsunfällen – Erläuterungen für Sachverständige. Wich, M., Ruprecht Beickert, Annette Axt-Hammermeister, Eckhard Bode, Claudia Drechsel-Schlund, Claudia Haisler, Ronald Hecke, Thomas Meiser, Thomas Reif, Nicole Welsch, & Gernot Wenzel September, 2015.
Grundlagen der Begutachtung von Arbeitsunfällen – Erläuterungen für Sachverständige [pdf]Paper  abstract   bibtex   
Grundlagen der Begutachtung von Arbeitsunfällen: In der gesetzlichen Unfallversicherung bedarf es zur Gewährung von Leistungen häufig eines medizinischen Gutachtens, weil die Anspruchsvoraussetzungen in typischer Weise auf bestimmte gesundheitliche Verhältnisse abstellen. Der Sachverständigentätigkeit von Ärztinnen und Ärzten kommt damit besondere soziale Bedeutung zu. Für die Verletzten und Berufserkrankten und deren Hinterbliebene ist sie oft von existenziellem Gewicht. Deswegen haben die Unfallversicherungsträger auf die Qualität der ärztlich-medizinischen Begutachtung immer schon ein besonderes Augenmerk gerichtet. Die Broschüre „Grundlagen der Begutachtung von Arbeitsunfällen – Erläuterungen für Sachverständige“ soll vor allem ärztlichen Gutachterinnen und Gutachtern auf chirurgisch/orthopädischem Fachgebiet im Rahmen einer Unfallbegutachtung eine praktische Hilfe bei ihrer verantwortungsvollen Sachverständigenaufgabe sein. Erläutert werden die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls unter Berücksichtigung der in der gesetzlichen Unfallversicherung geltenden besonderen Kausalitätslehre der rechtlich wesentlichen Bedingung und die hierfür maßgeblichen Beweisanforderungen. Das BegutachtungsKompendium enthält Hinweise zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen, zum verwaltungsrechtlichen Ablauf der Begutachtung, zum Aufbau von Gutachten sowie zu den unterschiedlichen Arten von Gutachten. Darüber hinaus werden im Überblick die wesentlichen Leistungen der Unfallversicherung und die für die Feststellung einer Unfallrente notwendigen Voraussetzungen dargestellt, insbesondere die Grundlagen der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). Die Ausführungen richten sich nach der vom Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung verwendeten Terminologie. Einzelentscheidungen des Bundessozialgerichts sind nicht berücksichtigt.

Downloads: 0