OLG Karlsruhe zum Erfordernis einer dienstlichen Stellungnahme nach Befangenheitsantrag; zu: OLG Karlsruhe Beschluß vom 12.12.2018, 9 W 40/18. Windau, B. April, 2019.
OLG Karlsruhe zum Erfordernis einer dienstlichen Stellungnahme nach Befangenheitsantrag; zu: OLG Karlsruhe Beschluß vom 12.12.2018, 9 W 40/18 [link]Paper  abstract   bibtex   
Nach § 44 Abs. 3 ZPO hat sich ein abgelehnter Richter „über den Ablehnungsgrund dienstlich zu äußern“. Was das heißt und wann eine solche dienstliche Stellungnahme entbehrlich sein kann, ist Gegens…
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