Selbständiges Beweisverfahren und materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch. Windau, B. 2017.
Selbständiges Beweisverfahren und materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch [link]Paper  abstract   bibtex   
– mit Ausnahme des Sonderfalls des § 494a ZPO – keine Möglichkeit einer Kostenentscheidung vor, weil die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens zu den Kosten des Rechtsstreits gehören. Das führt in der Praxis insbesondere dann zu Problemen, wenn es nach dem selbständigen Beweisverfahren nicht zu einem Hauptsacheprozess kommt, weil beispielsweise das rechtliche Interesse an der begehrten Feststellung zwischenzeitlich weggefallen ist. Mit Beschluss vom 10.10.2017 – VI ZR 520/16 hat sich der Bundesgerichtshof nun mit den verschiedenen Möglichkeiten befasst, die dem Antragsteller zur Verfügung stehen, um trotzdem die Kosten des Verfahrens vom Antragsgegner ersetzt zu bekommen.
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	title = {Selbständiges {Beweisverfahren} und materiell-rechtlicher {Kostenerstattungsanspruch}},
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Mit Beschluss vom 10.10.2017 – VI ZR 520/16 hat sich der Bundesgerichtshof nun mit den verschiedenen Möglichkeiten befasst, die dem Antragsteller zur Verfügung stehen, um trotzdem die Kosten des Verfahrens vom Antragsgegner ersetzt zu bekommen.},
	journal = {zpoblog.de Aktuelles aus der Welt des Zivilprozessrechts},
	author = {Windau, Benedikt},
	year = {2017},
	keywords = {Kostenentscheidung, Kostenfestsetzung, Selbständiges Beweisverfahren, § 96 ZPO},
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